Heilpraktikerrecht

Datenschutz insbesondere für Unternehmen aus der Naturheilkunde – Branche

Der Datenschutz ist gerade auf dem Gesundheitssektor ein Thema, welches keinesfalls vernachlässigt werden sollte.

Wie komplex dieses ist, zeigen bereits die folgenden Beispiele:

Während im Krankenhaus-Alltag der jeweiligen ärztlichen Leitung die Einhaltung des Patientendatenschutzes obliegt, was direkt aus dem ärztlichen Berufsrecht sowie der dieser innewohnenden Verschwiegenheitsverpflichtung folgt, ist für die Umsetzung des allgemeinen Datenschutzrechts der Träger des Krankenhauses verantwortlich.

Je nach dem, ob es sich hierbei um einen öffentlich-rechtlichen oder auch privaten oder etwa kirchlichen Träger handelt, finden hier wiederum die Vorschriften des jeweils einschlägigen Landesdatenschutzrechts, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder aber sogar eigene kirchliche Datenschutzbestimmungen Anwendung.

Sofern darüber hinaus noch Dienstleister, z.B. für die Betreuung Ihrer hauseigenen IT oder EDV Systemlandschaft verantwortlich sind, müssen diese ebenfalls zur Einhaltung der entsprechenden Datenschutzvorschriften vertraglich verpflichtet sowie darüber hinaus regelmäßig diesbezüglich von Ihnen geprüft bzw. auditiert werden.

Die Einhaltung aller aufgeführten Vorschriften stellt daher meist ein kompliziertes und durchaus fehleranfälliges Unterfangen dar, sofern man sich nicht ausreichend hierauf vorbereitet oder dies alternativ vorzugsweise in die Hände eines hierfür zuständigen Spezialisten gegeben hat.

Lassen Sie sich daher diese nicht ganz einfach zu bewältigende Aufgabe gerne von uns abnehmen und vertrauen Sie uns die Bewertung und Umsetzung dieser vielfältigen, teilweise sogar gegenläufigen Anforderungen aus den verschiedensten gesetzlichen Grundlagen an!

Nach einer ersten Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der nächsten Schritte und bieten Ihnen einen Paket an, welches u.a.

  • die Stellung eines Externen Datenschutzbeauftragten,
  • das Gestalten und Abhalten von Mitarbeiterschulungen,
  • das Aufsetzen und Prüfen sämtlicher vertraglicher Anforderungen,
  • die Verpflichtung sowie Auditierungen von Dienstleistern sowie
  • die Implementierung eines umfassenden Datenschutzmanagement-Systems

beinhaltet sowie eine ausführliche rechtliche Beratung zu diesen und auch verwandten Themenkreisen bietet.

Wir bieten rechtssichere Lösungen